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   OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83 - 26/83 IV   

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https://dejure.org/1983,1465
OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83 - 26/83 IV (https://dejure.org/1983,1465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.1983 - 5 Ss 136/83 - 26/83 IV (https://dejure.org/1983,1465)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 1983 - 5 Ss 136/83 - 26/83 IV (https://dejure.org/1983,1465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit; Objektiver Maßstab; Eigenverbrauch; Minderschwerer Fall; Rauschmittelabhängigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 1046
  • StV 1983, 333
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Denn auch verminderte Schuldfähigkeit allein führt schon zur Annahme eines minder schweren Falles, wenn der Sachverhalt sich hierdurch so deutlich von den Delikten schwerer Kriminalität, wie sie nicht nur in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG , sondern auch in den anderen Ziffern dieser Vorschrift erfaßt wird, abhebt, daß auch der nach § 49 Abs. 1 StGB geminderte Strafrahmen nicht mehr angemessen erscheint (vgl. BGHSt 16, 360; MDR (H) 78, 987 MDR (H) 1980, 104 und auch BGH in NStZ 1983, 174 ).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Der Bundesgerichtshof hat es, ohne sich auf ein bestimmtes Abgrenzungskriterium festzulegen, der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles überlassen, wo unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur geringen Menge jeweis die Grenze zu der nicht geringen Menge gezogen müsse (vgl. BGHSt 26, 355, 358; NStZ 1981, 225 ; 1982, 425).
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Der Bundesgerichtshof hat es, ohne sich auf ein bestimmtes Abgrenzungskriterium festzulegen, der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles überlassen, wo unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur geringen Menge jeweis die Grenze zu der nicht geringen Menge gezogen müsse (vgl. BGHSt 26, 355, 358; NStZ 1981, 225 ; 1982, 425).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
  • BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81

    Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Der Bundesgerichtshof hat es, ohne sich auf ein bestimmtes Abgrenzungskriterium festzulegen, der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles überlassen, wo unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur geringen Menge jeweis die Grenze zu der nicht geringen Menge gezogen müsse (vgl. BGHSt 26, 355, 358; NStZ 1981, 225 ; 1982, 425).
  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81

    Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
  • BGH, 14.10.1981 - 2 StR 583/81

    Annahme eines besonders schweren Falles bei der Einfuhr einer erhöhten Menge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
  • AG Nordhorn, 21.10.1982 - 6 Ls 13 Js 818/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Die 20 Methadon-Tabletten fallen allerdings, wovon wohl auch die Strafkammer ausgegangen ist, in diesem Zusammenhang nicht ins Gewicht (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1981, 550 ; und Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Göttingen, mitgeteilt als Anm. zum Urteil des AG Nordhorn in StV 1983, 23 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1981 - 5 Ss 315/81

    Haschisch; Betäubungsmittel; Verbrauchereinheit; Nicht geringe Menge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Die 20 Methadon-Tabletten fallen allerdings, wovon wohl auch die Strafkammer ausgegangen ist, in diesem Zusammenhang nicht ins Gewicht (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1981, 550 ; und Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Göttingen, mitgeteilt als Anm. zum Urteil des AG Nordhorn in StV 1983, 23 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1975 - 3 Ss 1085/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des hiesigen Oberlandesgerichts (NJW 1976, 392 ) unter der Geltung des Betäubungsmittelgesetzes 1972 eine den durchschnittlichen Monatsvorrat überschreitende Menge von Rauschgift als nicht gering angesehen und - wegen der Schwierigkeit der Ermittlung dieses Monatsvorrats - darauf abgestellt, ob die Menge Rauschgift ausreiche, mehr als 30 Rauschzustände zu erzeugen.
  • KG, 23.06.1994 - 1 Ss 72/94

    Gefährlichkeit; Droge; Betäubungsmittel; Eigengebrauch; Selbstgebrauch;

    a) Daß die Gefährlichkeit von Drogen unterschiedlich zu bewerten ist und ein höherer Grad an Gefährlichkeit eines Rauschmittels, das der Täter erworben, besessen oder mit dem er gehandelt hat, dementsprechend - neben der Menge - strafschärfend berücksichtigt werden kann, ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. BGH MDR 1979, 986 (Holtz); BGH NStZ 1993, 326 (Schoreit); BGH NStZ 1993, 330 (Schoreit); OLG Düsseldorf StV 1983, 333 [334]; BayObLG …
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